Beim nächsten Hybrid-FRI-Infoabend am Donnerstag, 13.11.2025, um 19 Uhr beleuchtet Rechtsanwalt Yalçın Tekinoğlu aktuelle strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Fälle und Entscheidungen. Er ist seit 2014 als Rechtsanwalt in Heidelberg, Hamburg und Mannheim tätig, spezialisiert auf Opferschutzvertretung und Diskriminierungsfälle, außerdem tätig als Strafverteidiger und in Steuersachen. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Hengeler Mueller in Frankfurt, Altstipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung und absolvierte eine Offizierausbildung bei der Deutschen Marine.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Fragen zur Meinungsfreiheit, den Grenzen zulässiger politischer und gesellschaftlicher Kritik sowie möglichen straf- und disziplinarrechtlichen Konsequenzen. Es soll insbesondere eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 01.09.2025 im Zusammenhang mit einem Bundeswehr-Soldaten besprochen werden. 

Anhand ausgewählter aktueller Fälle wird diskutiert, wie Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und Verwaltungsstellen mit palästinasolidarischen Äußerungen umgehen, welche rechtlichen Maßstäbe sie anwenden und inwiefern diese Praxis zu einer pauschalen oder diskriminierenden Kriminalisierung solcher Positionen führt.